Der deutsche Strommarkt - zur aktuellen Situation
Die
Liberalisierung des Strommarktes in Europa ab Mitte der 1990er Jahre
hatte vor allem die Etablierung eines gemeinsamen Binnenmarktes für
Gas und Elektrizität zum Ziel. Für den Privatkunden sollte
das einerseits die Möglichkeit zum Wechsel des Stromanbieters
bringen, andererseits mittelfristig zu einer Senkung der Preise und
stärkerer Kundenorientierung (etwa bessere Serviceleistungen,
um Kunden zu binden) führen. Tatsächlich sind in weiten
Teilen Deutschlands neue Anbieter in den Strommarkt eingetreten -
die Zahl der neuen Marktteilnehmer wird auf rund 200 geschätzt.
Teilweise sind es lokale oder regionale Unternehmen, die auf Wettbewerbsvorteile
dank ihrer lokalen Struktur und Verankerung hoffen, in anderen Fällen
internationale Anbieter, die eher auf Kostenvorteile aufgrund ihrer
Größe setzen.
Auf deutschem Bundesgebiet ist es seit der Liberalisierung des Strommarktes
zu einer relativ starken Diversifizierung nach Regionen gekommen.
An erster Stelle ist für Kunden, die ihren Stromanbieter wechseln
wollen, also relevant, wo sie leben. In der jeweiligen Region gibt
es, im Unterschied zu früher, dann aber meist eine Vielzahl an
Anbietern. Zu den vier überregionalen Stromanbietern kommen 60
regionale Versorger, 25 größere Stadtwerke, 700 mittlere
und kleinere Stadt- und Gemeindewerke, 100 kleinere private lokale
Versorger sowie 150 Ökohändler und -stromanbieter.
Laut Gesetz muss es in jedem Gebiet einen eingetragenen Grundversorger
geben, der alle nicht anderweitig versorgten Haushalte in seinem Zuständigkeitsbereich
zum Grundversorgungstarif mit Energie versorgt. Obwohl es sich seit
der Liberalisierung des Strommarktes dabei ebenfalls um ein privatwirtschaftlich
geführtes Unternehmen handelt, funktioniert das vom Prinzip her
wie die staatliche Versorgung vor der Öffnung des Strommarktes:
Ohne sich weitere Sorgen machen zu müssen, kann man Strom vom
Grundversorger beziehen und bekommt auch von diesem seine Rechnung.
Wer also neu in eine Wohnung einzieht und nicht selbsttätig einen
Vertrag zur Stromversorgung mit einem Unternehmen abschließt,
wird automatisch unter den Grundversorgungstarif fallen. Da das in
einigen Fällen mit einer bis zu zwölfmonatigen Bindung an
den Grundversorger verbunden sein kann, ist es im Fall eines Umzugs
in der Regel ratsam, sich rechtzeitig über die verschiedenen
regionalen Anbieter zu informieren und gegebenenfalls einen Vertrag
mit einem anderen als dem Grundversorger abzuschließen. Die
Grundversorger-Regelung garantiert auch für den Fall die Versorgung
mit Elektrizität und Gas, dass ein etwaiger anderer Versorger,
etwa aufgrund einer Insolvenz, keinen Strom mehr liefern kann: Betroffene
Kunden werden in diesem Fall automatisch mit dem Grundversorger verbunden
und zahlen die anfallende Rechnung an diesen.
Ebenfalls laut Gesetz gibt es außerdem einen jeweils regional
zuständigen Netzbetreiber, er muss das Stromnetz in Stand halten
und eine ausreichende Stromversorgung gewährleisten. Dafür
müssen die in der Region tätigen Anbieter eine Gebühr
entrichten (Durchleitungsgebühr), Privatkunden zahlen mit ihrer
Stromrechnungen eine Netzgebühr. Der Netzbetreiber kann weder
von Anbietern noch von Privatkunden gewechselt werden.