Geschichte der Strommarktliberalisierung
Den
Stromanbieter zu wechseln - das war noch vor fünfzehn Jahren
in weiten Teilen Europas undenkbar. Die Energieversorgung gehörte
auch in liberalen Wirtschaftssystemen zu den Kernaufgaben des Staates
und entsprechend waren weite Teile der Stromproduktion und des Energienetzes
fest in staatlicher Hand. Umso zügiger wurde, auf Betreiben der
Europäischen Union, ab Mitte der 1990er Jahre mit der weitgehenden
Liberalisierung der nationalen Stromnetze begonnen.
Die Rolle der EU
Ausgangspunkt dieser Entwicklung war eine EU-Richtlinie vom Dezember
1996 (96/92/EG), sie ist noch heute prägend für den Energiemarkt
in Deutschland ebenso wie in den anderen EU-Ländern. Diese vom
Europäischen Parlament und EU-Rat beschlossene Übereinkunft
zielte darauf ab, einen wettbewerbsorientierten, EU-weiten Binnenmarkt
für Elektrizität und Gas zu etablieren. Schon damals wurde
dabei explizit die Notwendigkeit einer zentralen Verwaltung des Übertragungs-
bzw. Verteilungsnetzes festgehalten. Dementsprechend soll für
das Netz jeweils ein einziger Betreiber zuständig sein, dem gewisse
Pflichten obliegen, an oberster Stelle steht hierbei die Versorgungssicherheit.
In der Richtlinie festgeschrieben ist ebenfalls bereits die getrennte
Rechnungslegung für die unterschiedlichen Dienste der Stromversorgung,
besonders aus Gründen der Transparenz und um Missbräuche
durch Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zu vermeiden. Es
muss allerdings festgehalten werden, dass Zweck der Richtlinie nicht
in erster Linie eine Preissenkung für den Verbraucher war, sondern
die Gewährleistung eines reibungslosen Elektrizitätshandels
zwischen den Mitgliedsstaaten.
Einerseits aus Rücksicht auf die Unternehmen der Stromversorgung,
die bis dahin als Monopolanbieter agieren konnten, andererseits aufgrund
der strukturellen Unterschiede in der Stromversorgung in den unterschiedlichen
Staaten wurde ursprünglich beschlossen, die Richtlinie schrittweise
ab Februar 1999 umzusetzen, als spätester Zeitpunkt zur kompletten
Umsetzung war der 1. Juli 2007 vorgesehen. Im Unterschied zu anderen
EU-Staaten, aber im Gleichklang, z.B. mit Großbritannien und
den skandinavischen Staaten, nutzte Deutschland die Möglichkeit
einer mehrjährigen Übergangsfrist bis zur kompletten Öffnung
des Strommarktes nicht aus. So sind in Deutschland der Elekrizitäts-
und der Gasmarkt bereits seit Ende der 1990er Jahre zu 100 Prozent
geöffnet.
Die rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland wurden die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen
im so genannten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. In diesem
ist etwa die Grundversorgungspflicht geregelt, die sicherstellen soll,
dass trotz Marktbedingungen Versorgungssicherheit besteht: Es muss
einen Grundversorger geben, der seine Geschäftsbedingungen und
die Art der Preisgestaltung transparent deklarieren muss. Auch die
so genannte Ersatzversorgung, die besagt, dass der Grundversorger
die Pflicht bzw. das Recht hat, Kunden, die keine anderweitigen Verträge
haben, als seine eigenen Kunden anzusehen und zu behandeln, wurde
im EnWG verbindlich festgehalten.
Für den Privatkunden hat die Liberalisierung vor allem die Möglichkeit
zum Wechsel des Stromanbieters gebracht. Davor hatte es in Deutschland
geschlossene Versorgungsgebiete gegeben, in denen jeweils nur ein
Anbieter das exklusive regionale Versorgungsrecht hatte, wobei die
Versorgungsstruktur bundesweit in drei Stufen gegliedert war, die
sich aus den überregionalen, den regionalen und kommunalen Versorgungsunternehmen
zusammensetzte. Der Hauptteil der Stromproduktion wurde von den acht
Verbundunternehmen übernommen. Heute hat jeder Anbieter, der
eine Dienstleistung aus einer Branche der Energiewirtschaft anbietet,
egal ob aus dem In- oder EU-Ausland, die Möglichkeit, dies in
ganz Deutschland zu tun - und von dieser Möglichkeit wird, mit
regionalen Unterschieden, auch Gebrauch gemacht.