Reale Gefahren und unbegründete Ängste beim Wechsel des Stromanbieters
Obwohl
in der Regel unkompliziert, kann auch der Wechsel des Stromanbieters
mit Problemen verbunden sein. Das fängt bei für den Kunden
schwer abzuschätzenden wirtschaftlichen Problem an: Im Unterschied
zur früheren staatlichen Stromversorgung kann es durchaus passieren,
dass der neue Stromversorger in Konkurs gehen muss. Für den Endkunden
kommt das meist plötzlich, auch kurz vor der Insolvenz eines
Betriebs sind häufig keine Anzeichen für eine bevorstehende
Pleite erkennbar. Entsprechende Informationen nach außen zu
kommunizieren wäre schließlich unternehmensschädigend.
Für die Verbraucher ist das natürlich unerfreulich, zieht
aber weiter keine dramatischen Konsequenzen nach sich. Sie bleiben
garantiert an das Stromnetz angeschlossen, haben allerdings keine
Wahl mehr beim Tarif, weil sie automatisch dem Grundversorgungstarif
unterstellt werden. Auch für den Fall, dass andere Gründe
für ausbleibende Stromlieferungen vorliegen, sitzt der Kunde
dank dieser Regelung nicht im Dunkeln.
Auch bei der Festlegung der so genannten Durchleitungsbedingungen
können sich Probleme ergeben. Die Verhandlungen über die
Durchleitung des Stromes des neuen Anbieters zum Endkunden, also durch
das "Gebiet" des Netzbetreibers, ist Sache des neuen Anbieters,
im Normalfall müssen die Kunden sich darum also keine Gedanken
machen. Auch ist gesetzlich festgelegt, dass die Durchleitung ermöglicht
werden muss. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass nicht festgelegt
ist, zu welchen Konditionen dies passiert, daher gibt es hier auch
keine einheitlichen Regelungen. Es kann also passieren, dass ein Umstieg
sich in die Länge zieht, weil die beiden Parteien sich nicht
über die Konditionen einig werden. Normalerweise betrifft das
den Kunden aber nicht weiter, meist wird für den Übergangszeitraum
vom neuen Anbieter ein Beistellungsvertrag mit dem lokalen Anbieter
abgeschlossen: Er kauft also den Strom bei diesem, um ihn Ihnen liefern
zu können. Im schlimmsten Fall können die Verhandlungen
allerdings platzen, und der Umstieg kann hinfällig werden.
Zu beachten ist darüber hinaus bei jedem Wechsel, wer im Fall
eines Stromausfalls zu kontaktieren ist. Sollte zu einem neuen Anbieter
gewechselt (und nicht nur ein neuer Tarif beim alten Anbieter gewählt)
worden sein, ist dieser für allfällige Stromprobleme der
Ansprechpartner. Man sollte also immer sicher stellen, dass man weiß,
wie man diesen im Notfall erreichen kann.
Eines der größten, aber am wenigsten diskutierten Probleme
ist das der Sperrung der Stromzufuhr, sollte der Verbraucher mit der
Rechnung in Verzug sein. Hier gilt es besonders aufzupassen, wenn
man entweder notorisch vergesslich oder von Liquiditätsproblemen
betroffen ist. Verschiedene Stromunternehmen fahren sehr unterschiedliche
Mahn-Politiken. Wer beispielsweise vom alten Anbieter eine sehr entgegenkommende
Verzugspolitik gewohnt ist, kann beim neuen Anbieter mit einer ganz
neuen Situation konfrontiert sein. Man sollte sich also vor Vertragsantritt
informieren, wie Zahlungsverzug gehandhabt wird, ob lediglich Mahngebühren
verrechnet werden oder ob der Strom gleich abgedreht wird. Nicht nur
ist das eine sehr unangenehme Situation, es ist auch mit erheblichen
Kosten verbunden: Die Wiederfreischaltung der Stromleitung kann sehr
teuer werden. Gerade in diesem Zusammenhang ist es wichtig, die eigenen
Rechte zu kennen, also einschätzen zu können, ob man unrechtmäßig
im Dunkeln sitzen oder sich tatsächlich eines Vertragsbruches
schuldig gemacht hat.