Sonnenstrom nutzen: die Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlagen
wandeln die Energie der Sonne in elektrischen Strom um und machen
damit im Großen, was für kleinere Geräte schon des
längeren üblich ist (bekanntes Beispiel ist wohl der batterielose
Taschenrechner). Im Vergleich zu anderen Arten der Stromproduktion
ist die Nutzung von Sonnenenergie technisch relativ anspruchsvoll,
dafür bietet sie einen großen Vorteil: Jeder Hausbesitzer
kann sich theoretisch über eine eigene Photovoltaikanlage selbst
mit Strom versorgen.
Für private Haushalte wird überschlagen, dass bei einem
Verbrauch von 1000 Kilowattstunden im Jahr Photozellen auf einer Fläche
von 10 Quadratmetern benötigt werden. Um die Anlage optimal zu
nutzen, sollten diese auf ein südseitiges Dach mit einer Dachschräge
von rund 30% montiert werden, aber auch eine Ausrichtung nach Südost
oder Südwest verspricht eine gute Energieausbeute. Im Idealfall
ist die gesamte Fläche der Anlage auch den ganzen Tag über
unbeschattet und nicht direkt am Dach montiert, um eine Kühlung
durch Zugluft von unten zu ermöglichen.
Wer Solarpanelen am Dach hat, gilt als Kleinkraftwerksbesitzer und
kann die jeweils nicht verbrauchte Energie ins allgemeine Versorgungsnetz
einspeisen. In Deutschland kann man seinen Stromüberschuss an
regionale Netzbetreiber verkaufen. Diese sind per Gesetz dazu verpflichtet,
Privatpersonen als Abnehmer mit festen Preisen (für die ersten
20 Jahre) zu entlohnen. Der festgelegte Preis sinkt jährlich,
sodass eine schnelle Investition in eine Solaranlage höher bezahlt
wird.
Die Anlage größer auszulegen als dem eigenen Bedarf entspricht,
kann sich also finanziell auszahlen, und zwar nicht nur, weil überschüssiger
Strom gegen Bares abgegeben wird, sondern auch weil der Bau von Photovoltaikanlagen
in Deutschland nur gefördert wird, wenn diese auch tatsächlich
ins allgemeine Versorgungsnetz einspeisen. In der Bundesrepublik gibt
es einige solcher Maßnahmen zur Förderung der Verwendung
von Sonnenenergie zum Beispiel für solare Wassererwärmung, sowohl von Privatpersonen als auch im Rahmen von
größeren Projekten bzw. durch Energieanbieter.
Das EEG, das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, soll
eine politische Regelung zur verstärkten Technologieentwicklung
auf diesem Gebiet leisten. Es entschädigt allerdings nur im Fall
einer Überproduktion, also nur dann, wenn Solarstrom in das Versorgungsnetz
eingespeist werden kann. Das "100.000-Dächer-Programm"
war Teil des Gesetzes und lief bis 2003 (als Erweiterung des 1000-Dächer-Programms):
Günstige Kredite für den Bau von Photovoltaikanlagen sollten
speziell Privatpersonen und kleine Unternehmen zur Nutzung von Sonnenenergie
motivieren. Firmen im produzierenden Gewerbe können die Investition
in eine Photovoltaikanlage über Steuervergütungen wettmachen.
Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern eigene Gesetze
zur Förderung von Solarenergie, so etwa in Bayern, im Saarland,
in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen.
Auch in Österreich wurde z.B. mit der "Förderaktion
Photovoltaik 2009" der Bau privater Photovoltaikanlagen gefördert.
Zur Verfügung standen insgesamt 18 Millionen Euro an Fördergeldern,
vor allem für gebäudeintegrierte Anlagen. Allerdings war
der Fördertopf schon nach dem ersten Tag zu einem großen
Teil geleert - einzig aus dem Bundesland Wien waren noch nicht genügend
Anträge eingegangen. Wenig überraschend wurde mehrfach Kritik
am Vergabesystem geübt (vor allem an der mangelhaften Qualität
der Online-Vergabe).